Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

gültig ab 24.02.2023

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und einem gewerblichen Kunden (nachfolgend 'Kunde') richten sich ausschließlich nach unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen, Sie gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden. Andere Bedingungen erkennen wir nicht an.

2. Bestellungen, Verträge aller Art sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Bestellung schriftlich angenommen haben und nicht in einer Rahmenvereinbarung etwas anderes geregelt ist.

3. Alle Angebote von uns sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten freibleibend und jederzeit widerruflich. Schriftliche Mitteilungen gelten nach normalem Postlauf als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse des Kunden versandt wurden, wobei der Versand bei Kopie o.ä. vermutet wird. des betreffenden Dokuments unterschrieben ist oder uns ein anderer Versandschein vorliegt.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend. Es gilt der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis. Sofern nicht schriftlich, anderweitig vereinbart, gelten alle Preise ab Werk, einschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und berechnen sich zum aktuellen Listenpreis zum Zeitpunkt der Lieferung, zuzüglich Steuern und etwaiger Zölle.

Erfolgt die Lieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder zumindest durch ihn in irgendeiner Form, später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, sofern zwischenzeitlich Änderungen im Rahmen unserer Preiskalkulationsgrundlage – wie z.B. Material- und Lohnkosten – eingetreten sind, den Preis anzupassen oder durch entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten.

Für Lieferungen unsererseits gilt: a) Die Mindestbestellsumme beläuft sich auf 1.000€ sofern nichts anderweitiges schriftlich vereinbart wurde. b) Bei vereinbartem Express- oder Expressversand berechnen wir die Mehrkosten.

2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ferner sind wir berechtigt, neue Lieferungen von der Begleichung offener Rechnungen abhängig zu machen, ohne dass bestehende Verträge ablaufen.

3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das im Übrigen nur hinsichtlich der mangelhaften Ware ausgeübt werden kann.

III. Lieferung; Vorgabe

1. Bestellungen werden so geschlossen wie möglich geliefert. Wir bleiben zu Teillieferungen berechtigt.

2. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch uns und setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen entsprechend; Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen für Betriebsstörungen, höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Pandemien, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. der Streik oder Aussperrung, verlängern sich die Fristen angemessen. Wir sind auch berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erklärt haben, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.

4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Teilen davon geht mit der Übergabe der Ware an den von uns benannten Frachtführer bzw. deren Bereitstellung bei Abholung durch den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers an den Kunden über, auch wenn wir die Frachtkosten tragen.

5. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so können dem Kunden Lagergebühren in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Warenwertes, insgesamt jedoch höchstens 5 % für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Beiden Parteien bleibt der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten vorbehalten.

6. Der Kunde darf die Annahme von Lieferungen oder Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum.

2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Kunden untersagt, Eigentum zu verpfänden oder zu übertragen. Eine Weitergabe oder Veräußerung der Ware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung zulässig, dass die Forderung des Kunden in Höhe des mit uns vereinbarten Preises mit allen Neben- und Sicherungsrechten auf uns übergeht, ohne dass es im Einzelfall besonderer Vereinbarung bedarf.

3. Übersteigt der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

4. Die Ermächtigung des Kunden zur Weiterveräußerung endet mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit Zahlungseinstellung des Kunden oder mit der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Erscheint die Verwertung unserer Ansprüche gegen den Kunden gefährdet, so hat der Kunde seinen Abnehmern auf Verlangen die Abtretung anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen/auszuhändigen, damit wir eigene Ansprüche geltend machen können. Wir sind auch berechtigt, nach vorheriger Erklärung des Rücktritts vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Kunden zu verlangen, wenn dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät.

5. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde auf unser Eigentumsrecht oder unser Forderungseigentum aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Zerstörung und Beschädigung zu versichern. Er tritt hiermit seine Ansprüche aus Versicherungsverträgen und sonstige Schadensersatzansprüche gegen Dritte in Höhe ab, die uns im Voraus geschuldet wird. Wir nehmen die Abtretung an.

V. Gewährleistung

1. Die von uns erbrachten Leistungen sind mangelfrei, wenn sie für den üblichen Gebrauch geeignet sind und eine für Gegenstände gleicher Art übliche Beschaffenheit aufweisen. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit stellt keinen Mangel dar. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass sich die vereinbarte Beschaffenheit unserer Ware auf die zum jeweiligen Produkt gehörende Produktbeschreibung beschränkt. Informationen und Aussagen unserer Mitarbeiter während eines Verkaufsgesprächs sind irrelevant. Erklärungen und Vereinbarungen über die Beschaffenheit einer Sache stellen keine Garantie dar.

2. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Veränderungen oder unsachgemäßer Behandlung der Ware durch den Kunden oder Endkunden beruht. Beruht unsere Leistung auf Unterlagen des Kunden, wie Skizzen, Zeichnungen, Modellen etc., haftet der Kunde für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit der Entwürfe sowie die Rechtmäßigkeit der Nutzung. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen entstehen.

3. Sachmängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde den ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, andernfalls sind Beanstandungen unerheblich: Der Kunde hat uns die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4. Im Falle einer Mängelrüge können Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Dies gilt jedoch nur, wenn der Kunde eine Beanstandung erhebt und an deren Berechtigung kein vernünftiger Zweifel besteht. Bei unrechtmäßiger Beanstandung sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

5. Bei mangelhafter Leistung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Schlägt die von uns gewählte Form der Nacherfüllung ein zweites Mal fehl, kann der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen, vom Vertrag zurücktreten oder Die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erfolgt grundsätzlich nur Zug für Zug gegen Lieferung der mangelhaften Sache. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß §§ 445a, 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur, soweit der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

7. Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 438 Abs. 1, Nr. 2, 445b und 634 BGB längere Fristen vor oder wir haften wegen Vorsatzes oder arglistigen Verschweigens bekannter Mängel oder der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.

VI. Haftung

1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen wesentlicher Schäden. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf das vertragstypische, vorhersehbare Schäden; Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden bestehen nicht. Dies gilt wiederum nicht, wenn ein von uns garantiertes Qualitätsmerkmal darauf abzielt, den Kunden gegen solche Schäden zu schützen und/oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

1. Wir sind nur verpflichtet, die Leistung frei von solchen gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend: Schutzrechte) zu erbringen, die die vertragsgemäße Nutzung im Land des Lieferorts beschränken. Macht ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte und vertragsgemäß genutzte Leistungen berechtigte Ansprüche gegen den Kunden geltend, haften wir dem Kunden gegenüber innerhalb der in V. 7 genannten Frist. folgendermaßen:

a) Wir werden entweder ein Nutzungsrecht an den betreffenden Diensten erwirken, diese so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie ersetzen. Ist dies unter für den Kunden zumutbaren Bedingungen nicht möglich, stehen dem Kunden die Rechte nach V zu.

b) Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Kunde uns unverzüglich schriftlich über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und wir uns vorbehalten, alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen zu ergreifen. Schadensminderung oder aus anderen wichtigen Gründen ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, diese auf Vorgaben des Kunden oder auf einer von uns nicht vorhergesehenen Anwendung beruht oder dadurch verursacht wird, dass der Kunde die Lieferung ändert oder von uns gelieferte Produkte nicht verwendet werden.

3. Die gelieferte Ware ist nur für den heimischen Markt bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Exporte bedürfen - auch in geringem Umfang - unserer schriftlichen Zustimmung. Ist diese nicht gegeben, ist auch unsere Haftung ausgeschlossen.

VIII. Datenschutz

Alle vom Kunden mitgeteilten Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden. Wir verarbeiten bei Bedarf auch die Kontakt-, Bestell- und Zahlungsinformationen des Kunden. Angaben zur Bonität. Grundlage für die Verarbeitung ist Art 6 Absatz 1b oder 1f DSGVO. Die Speicherung der Daten erfolgt entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Eine etwaige Weiterverarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Rechtsgrundlagen, sonstiger zwischen dem Käufer und uns geschlossener Verträge oder einer Einwilligung des Käufers. Weitere datenschutzrechtliche Informationen, einschließlich der Betroffenenrechte, finden Sie auf unserer Homepage unter Privacy Policy

IX. Antikorruptionsklausel

Jede Partei verpflichtet sich, dass sie, ihre Organe, leitenden Angestellten und Mitarbeiter im Rahmen der Geschäftsbeziehung und während ihrer gesamten Laufzeit keine unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteile jeglicher Art anbieten, versprechen, geben, gewähren, fordern oder annehmen werden (oder den Eindruck erwecken, dass sie dies in Zukunft tun werden oder könnten), die in irgendeiner Weise mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen, und dass sie angemessene Schritte unternommen haben, um Lieferanten abzuschrecken. Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte, soweit sie ihrer Kontrolle oder ihrem Einfluss unterliegen.

X. Verhaltenskodex

Für die Ausführung von Aufträgen gilt der aktuelle 'Melitta Verhaltenskodex für Lieferanten', der auf der Homepage der Melitta Gruppe abrufbar ist: https://www.melitta-group.com/portal/pics/Nachhaltigkeit/Melitta_Lieferantenkodex_de.pdf

XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist Berlin.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung - insbesondere aus der Haftung für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - ist Minden.

2. Für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Wirksamkeit der zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge nicht berührt, es sei denn, die Einhaltung des Vertrages würde unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen. Die Parteien haben eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.